DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Als Anbieter dieser Internetseiten bin ich gesetzlich verpflichtet, Sie über Zweck, Umfang und Art der Erhebung und Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich selbstverständlich jederzeit gerne an mich wenden.
Verantwortlicher
F&F GmbH
Alpenstraße 25
D-83734 Hausham
Tel.: +49 (0) 176 45762159
E-Mail: info@socialmedia-dahoam.de
Webseite: www.socialmedia-dahoam.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Der Geschäftsbereich „Social Media“ der F&F GmbH – im Folgenden mit „F&F / Social Media“ gekennzeichnet - hat sich auf die Beratung, strategische Konzeption und Betreuung von Social-Media-Kanälen von Unternehmen spezialisiert. Darin erfasst ist u.a. das Social-Media-Marketing sowie die Kommunikation in allen relevanten Social-Media-Kanälen. In diesem Zusammenhang entwickelt F&F / Social Media kundenindividuelle Strategien und Konzepte, erstellt - wenn noch nicht bereits vorhandene - Social-Media Accounts für Unternehmen, um die jeweiligen Social-Media-Kanäle der Unternehmen aktiv zu betreuen und durch entsprechende Auswertungen Konzeptanpassungen vorzunehmen. Durch die Kommunikation mit den Unternehmen wird die Betreuung sowie individuelle konzeptionelle Schwerpunkte der jeweiligen Social-Media-Kanäle an die jeweiligen Unternehmensziele angepasst.
F&F / Social Media erhebt im Rahmen ihrer vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten. Dabei handelt es sich um Namen, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail des Kunden. Die Erhebung der soeben erwähnten personenbezogenen Daten des Kunden durch F&F / Social Media erfolgt auf Grundlage des Vertrages gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO und verfolgt den Zweck, die im Auftrag beschriebenen Leistungen zu erfüllen, den Vertrag abzuschließen und mit dem Kunden während der Dauer der Zusammenarbeit Rücksprachen zu halten.
Die entsprechenden personenbezogenen Daten werden auf dem Computersystem von F&F / Social Media gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte.
Eine Löschung erfolgt, wenn die zur Erfüllung des Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erhobenen Daten für die Durchführung des Vertrages nicht mehr erforderlich sind. Jedoch kann auch nach Abschluss eines Vertrages eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Kunden zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Diesbezüglich werden die Daten des Kunden für eine weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sowie der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Kommunikation
Wenn Sie uns ein Anliegen oder eine Meinung per E-Mail, Post oder Telefon mitteilen, werden die gemachten Angaben zum Zwecke der Bearbeitung des Anliegens sowie für mögliche Anschlussfragen und zum Meinungsaustausch bis zur Erledigung Ihrer Anfrage bzw. bis zum Ablauf etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungspflichten verarbeitet und gespeichert.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO / § 57 Bundesdatenschutzgesetz).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO / § 75 Bundesdatenschutzgesetz).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Sonstiges zur Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit diese stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Letzte Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung: 16.08.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Beauftragung des Kunden umfasst eine oder mehrere Bestandteile des Leistungsangebotes. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien folgende Rechte und Pflichten für die Zusammenarbeit:
I. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden von F&F / Social Media (im Folgenden “Kunde”) und der F&F GmbH / Social Media, Alpenstraße 25, 83734 Hausham (im Folgenden “F&F”).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom der F&F GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt.
Alle zwischen F&F und dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, dem Angebot und der Annahme.
Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrages gültige Fassung der AGB (siehe letzte Aktualisierung)
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
II. Leistungen von F&F
Im Folgenden werden die Tätigkeiten von F&F / Social Media dargestellt. Der Leistungsumfang von F&F umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, folgende Tätigkeiten:
· Konzepterstellung und Konzeptpräsentation
· Beratungsgespräche
· Konkurrenzanalysen
· Social Media Betreuung
· Post - / Content – Management
· Erstellung und Veröffentlichung von Beiträgen
· Schaltung von Werbeanzeigen
· Accountbetreuung / Redaktionsplanung
· Influencer Konzept und Betreuung
· Community-Management
· Unternehmenskommunikation
· Social Media Reporting
· Monitoring und Analysen
· Konzeptanpassung
· Vertriebsunterstützung (Telefon -, E-Mail -, Vor Ort – Akquise Maßnahmen)
· Organisation und Durchführung von Kundenevents
III. Das Zustandekommen eines Vertrages
Nachdem der Kunde eine Auswahl aus dem Leistungsangebot von F&F getroffen hat, erstellt F&F im Normalfall auf dieser Grundlage ein schriftliches Angebot, welches den Umfang der gewünschten Leistung wiedergibt. Gegebenenfalls beinhaltet das Angebot als Anhang bereits einen Projekt- sowie Kostenplan bezüglich der Umsetzungsmaßnahmen und der zeitlichen Abfolge.
Der Vertrag kommt durch die Annahme des oben genannten Angebots zustande. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung und Übermittlung des Angebots via E-Mail durch den Kunden. Letztlich gilt als Annahme auch eine das Angebot bestätigende E-Mail des Kunden. Inhalt des Angebotes sowie eventuell beigefügter Projekt- bzw. Kostenplan werden bei Bestätigung des Angebotes Teil des Vertrages.
Erfolgt die Annahme des Angebotes mit beigefügten Änderungsvorschlägen, ist dies ein als ein neues Angebot zu betrachten. Der Vertrag kommt diesbezüglich nur dann zustande, wenn F&F das neue Angebot bestätigt.
IV. Mitwirkungspflichten des Kunden
Für eine ordentliche Leistungserbringung gemäß Ziffer II, ist der Kunde verpflichtet, F&F die wesentlichen Informationen, Materialien und ggf. Fotos (im Folgenden “Material”) zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich insbesondere, aber nicht abschließend, um:
- Zugang zu den einzelnen Kanälen (Passwortmitteilung und/oder Administratorenberechtigungen)
- Überlieferung von Video- und/oder Bildmaterial für die Erstellung von Beiträgen
Soweit der Kunde an F&F das für die Leistungserbringung gemäß Ziffer II benötigte Material überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieses Materials berechtigt ist.
Erstellt F&F im Auftrag des Kunden redaktionelle Beiträge für die Social-Media-Kanäle, so wird F&F diese dem Kunden vor der Veröffentlichung zur Freigabe übersenden. Die Freigabe hat innerhalb von fünf Werktagen nach Übersendung der Beiträge schriftlich zu erfolgen. Eine mündliche Freigabe ist nicht ausreichend. Erfolgt keine Freigabe durch den Kunden, gilt die Freigabe nach Ablauf des fünften Werktages als erteilt.
Der Kunde hat die von ihm verschuldete verspätete Überlieferung des Materials und/oder die mit einer verzögerten Mitwirkungspflicht verbundenen möglichen Konsequenzen und daraus resultierenden Schäden zu vertreten. Eine Haftung durch F&F ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
V. Änderungen des Auftrages während der Umsetzung des Projektplanes
Änderungswünsche seitens des Kunden hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen, die während der Durchführung des vereinbarten Auftrages an F&F herangetragen werden, müssen in schriftlicher Form erfolgen.
F&F wird dem Kunden für die neue Leistungsbeschreibung ein schriftliches Angebot gemäß Ziffer III mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten unterbreiten. Das Angebot gilt durch den Kunden als angenommen, wenn es schriftlich bestätigt wird. Bei wirksamer Bestätigung durch den Kunden werden das Angebot und die Annahme über die Änderung der Leistung weiterer Bestandteil des Vertrages.
Während der Entscheidung über das neue Angebot wird F&F ihre Pflichten gemäß dem ersten Angebot weiterhin ausführen, es sei denn, der Kunde weist F&F schriftlich darauf hin, dass die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistung bis zur Entscheidung über das schwebende Angebot unterbrochen werden soll. Die mögliche Unterbrechung der Leistung stellt jedoch keine Beendigung des Vertrages dar.
VI. Betreuung der Social- Media- Kanäle
Die Betreuung der Social-Media-Accounts bzw. die Einrichtung neuer Accounts erfolgt stets im Namen und Auftrag des Kunden. Der Kunde ist bzw. wird Vertragspartner des jeweiligen sozialen Netzwerkes.
Eine Vereinbarung ist zu treffen, ob die Betreuung der Social-Media-Accounts durch F&F eigenständig oder in Rücksprache mit dem Kunden erfolgen soll.
Die von dem Kunden erhaltenen Passwörter und/oder Administratoren-Berechtigungen für die jeweiligen Social-Media-Konten sind von F&F streng vertraulich zu behandeln. Eine Offenbarung der Daten gegenüber Dritten ist durch sichere Verwahrung zu vermeiden. Die erhaltenen Passwörter werden nach Beendigung des Vertrags an den Kunden herausgegeben.
F&F übernimmt keine Garantie dafür, dass mit der Betreuung der jeweiligen Social-Media-Kanäle eine Steigerung der Abonnentenzahl, der Sichtbarkeit o.ä. herbeigeführt wird. Des Weiteren übernimmt F&F keine Verantwortung für den technischen Ausfall der einzelnen Kanäle.
VII. Vergütung
Für die unter Ziffer II genannten und aufgrund des Auftrags gemäß Ziffer III vorzunehmenden Tätigkeiten wird F&F dem Kunden einen schriftlichen Kostenvoranschlag übermitteln. Wird dieser durch den Kunden genehmigt, so bestimmt sich die Höhe der Vergütung nach dem Kostenvoranschlag.
Bei einmaligen Leistungen als auch bei längerfristigen Aufträgen erfolgt die Zahlung nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung innerhalb von 7 Tagen. Der Versand der Rechnung erfolgt per Email. Die Zahlung der Rechnung hat ausschließlich per Überweisung zu erfolgen.
Sämtliche Leistungsvergütungen von F&F verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.
Die Parteien vereinbaren, dass Rechnungen, soweit nicht ein früherer Zugang beim Kunden nachgewiesen werden kann, aufgrund des Versands per E-Mail am Folgetag des Ausstellungsdatums der Rechnung als beim Kunden zugegangen gilt.
VIII. Rechteeinräumung
Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte des überlieferten Materials gemäß Ziffer IV zu verfügen. In diesem Zusammenhang überträgt der Kunde an F&F hinsichtlich des gelieferten Materials alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Nutzungsrechte. Die Übertragung schließt das Recht zur Weitergabe an Dritte ein. Entsprechendes gilt in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen in Hinblick auf deren Persönlichkeitsrechte.
Sollten durch F&F für die Vertragserfüllung Material (Fotos, Videos, Texte etc.) erstellt werden, die urheberrechtlichen Schutz genießen, räumt F&F dem Kunden zum Zeitpunkt ihres Entstehens, spätestens ihres Erwerbs, alle übertragbaren Rechte, insbesondere die urheberrechtlichen Nutzungsrechte, zur exklusiven, räumlich, inhaltlich und sachlich unbeschränkten und umfassenden Verwertung in allen derzeit bekannten und zukünftig bekannt werdenden Medien und Nutzungsarten ein. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild-und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Die Übertragung schließt das Recht zur Weiterübertragung an Dritte ein.
Zieht F&F zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden nach Möglichkeit zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.
In diesem Zusammenhang stellen sich beide Vertragsparteien gegenseitig von allen Ansprüchen Dritter frei, die mit der Ausübung der jeweils eingeräumten bzw. übertragenen Rechte erhoben werden.
IX. Haftung und Gewährleistung
Gerät F&F bei Ausführung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug oder bleibt eine Erfüllung der vertraglichen Leistung aus, ist F&F zum Ersatz der Schäden verpflichtet, die durch den eigenen Verzug oder schuldhafte Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen entstehen. Eine Schadensersatzpflicht von F&F für Schäden tritt erst dann ein, wenn der Kunde F&F die beanstandeten Mängel mitgeteilt und F&F die Mängel innerhalb von zehn Werktagen nicht behoben hat. Insoweit steht F&F ein Nachbesserungsrecht zu. Die Schadensersatzpflicht umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Kosten für die Planung und Herstellung der vertragsgegenständlichen Leistung. Im Übrigen haftet F&F unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet F&F nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Schadensersatzpflicht beschränkt sich dabei auf solche Schäden, die vertragstypisch und vorhersehbar sind. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen.
X. Verschwiegenheitsvereinbarung
Sowohl F&F als auch der Kunde werden alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, Angaben und Daten sowie sonstige Tatsachen, die von der anderen Partei nachweislich als vertraulich gekennzeichnet sind, streng vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Die Vertragsparteien werden diese Informationen lediglich für die im Auftrag vorgesehenen Zwecke nutzen. Diese Verpflichtung wird auch an die Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter weitergegeben.
Die Geheimhaltungspflicht besteht auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus fort, solange geheime Informationen nicht offenkundig geworden sind.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung hat die jeweilige Vertragspartei eine von der anderen Vertragspartei nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Landgericht überprüfbare Vertragsstrafe zu zahlen.
XI. Verwendung von Logos, Marken oder sonstigen Kennzeichen
F&F ist berechtigt, mit dem Namen, Logo und Geschäftszeichen des Kunden als Referenz auf ihrer Homepage und/oder Werbeunterlagen zu werben. Eine darüberhinausgehende Nutzung geschützter Marken, Logos, Namen oder sonstiger geschäftlicher Kennzeichen des Kunden ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kunden zulässig. Entsprechendes gilt für den Kunden.
XII. Laufzeit und Kündigung
Die Dauer der Leistungen bestimmt sich nach dem im Auftrag vereinbarten Leistungszeitraum.
Das Recht beider Vertragsparteien, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
- wenn die andere Partei schuldhaft gegen eine von ihr in diesem Vertrag übernommenen wesentlichen Verpflichtungen verstößt und den Verstoß nicht abstellt, nachdem sie unter Setzung einer angemessenen Frist aufgefordert wurde.
- wenn eine Partei Handlungen vornimmt, die geeignet sind, den Ruf der anderen Partei wesentlich zu schädigen.
Ab dem Zeitpunkt der Kündigung entfällt jegliche Zahlungspflicht des Kunden an F&F; bereits in Rechnung gestellte Leistungen werden anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung abgerechnet.
Kündigt F&F aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, F&F die Kosten und Honorare zu erstatten, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind. Die bis dahin geleistete Dienste von F&F sind anteilig abzurechnen.
XIII. Ort und Zeit der Leistungserbringung
F&F bestimmt ihren Leistungsort sowie die Zeit, in welcher die Tätigkeiten ausgeübt werden, eigenverantwortlich.
XIV. Tätigkeiten für Wettbewerber
F&F ist berechtigt, für andere Auftraggeber zeitgleich tätig zu werden, auch wenn diese mit dem Kunden in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, sofern dies die Dienstleistungserbringung von F&F bzw. von deren Erfüllungsgehilfen nicht beeinträchtigt.
XV. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung über die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht, sofern in diesem Vertrag explizit auf die Textform für Änderungen und Ergänzungen verwiesen wird.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist der Sitz von F&F.
Stand: 16.08.2022